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Kann der Arbeitgeber die Probezeit verlängern?

Kann der Arbeitgeber die Probezeit verlängern?

Dies ist jedoch nicht möglich. Eine Verlängerung der Probezeit über 6 Monate hinaus ist nicht möglich. Dies ist unwirksam. Spätestens nach 6 Monaten passiert Zweierlei:

Zum einen greift spätestens nach Ablauf von 6 Monaten das Kündigungsschutzgesetz. Ab diesem Zeitpunkt benötigt der Arbeitgeber also für jede Kündigung einen entsprechenden Kündigungsgrund, den er gegenüber dem Gericht darlegen muss. Voraussetzung ist natürlich, dass es sich um keinen Kleinbetrieb handelt, da in Kleinbetrieben der Kündigungsschutz grundsätzlich nicht gilt.

Zum anderen verlängert sich nach 6 Monaten Beschäftigungsdauer die Kündigungsfrist. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer recht kurzen Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit von 6 Monaten ist dies jedoch nicht mehr möglich. Dann gilt die Grundkündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum 15. bzw. zum Ende des Kalendermonats. Beide Fristen, d.h. also sowohl die Frist für den Kündigungsschutz, als auch verlängerte Kündigungsfrist kann vom Arbeitgeber nicht geändert werden.