Kündigung wegen neuer Liebe?
Einem Chefarzt einer katholischen Klinik darf wegen einer neuen Liebe nicht gekündigt werden. Das Bundesarbeitsgericht hat einem Chefarzt einer katholischen Klinik Recht gegeben.
Hintergrund war, dass dem Chefarzt wegen seiner neuen Liebe gekündigt wurde. Dies wurde von der katholischen Klinik damit begründet, dass der Chefarzt einen schweren Loyalitätsverstoß begangen habe, da er seine neue Liebe geheiratet hatte. Das Bundesarbeitsgericht hat zwar das kirchliche Selbstbestimmungsrecht anerkannt und somit auch der Kirche zugestanden, dass sie eine etwaige Neuverheiratung eines Mitarbeiters sanktioniert. Die Kündigung hat das Bundesarbeitsgericht gleichwohl nicht für rechtmäßig erachtet. Letztlich wurde die Kündigung bei der Interessensabwägung gekippt. Interessanterweise hat die Klinik auch nicht konfessionelle Ärzte und wiederverheiratete Ärzte beschäftigt, so dass die Richter einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sahen, da seitens der Klinik mit zweierlei Maß gemessen wurde.
Wir meinen, dass diese Entscheidung richtig ist. Sollten Sie hierzu noch weitere Fragen haben oder ebenfalls von einer Kündigung betroffen sein, stehen wir Ihnen natürlich mit Rat und Tat jederzeit gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach mit einem unserer vier Rechtsanwälte für Arbeitsrecht einen Besprechungstermin.