Kündigung innerhalb der Probezeit
Eine Kündigung innerhalb der Probezeit kann unwirksam sein, wenn der Arbeitnehmer zuvor einen schweren Arbeitsunfall erlitten hat.
Arbeitsunfall schützt vor Kündigung
Das Arbeitsgericht Berlin hat ein nach unserer Ansicht sehr interessantes Urteil verkündet. Hintergrund des Falles war, dass ein Arbeitnehmer während der Probzeit einen schweren Arbeitsunfall erlitten hat. Gewissermaßen als Dank hierfür hat der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probzeit gekündigt. Da das Kündigungsschutzgesetz innerhalb der Probzeit noch nicht anwendbar ist, hat sich der Arbeitnehmer gegen die Kündigung gewandt und behauptet, die Kündigung sei wegen des Arbeitsunfalls ausgesprochen worden und somit treuwidrig.
Treuwidrige Kündigung
Dieser Ansicht ist das Arbeitsgericht Berlin im Ergebnis gefolgt. Zwar stehe es dem Arbeitgeber innerhalb der Probzeit völlig frei, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Allerdings sei vorliegend eine greifbare Treuwidrigkeit gegeben. Wir meinen, eine sehr weitsichtige Entscheidung! Sollten Sie hiervon oder von anderen Problemen betroffen sein, sollten Sie sich einen Termin bei einem unserer Rechtsanwälte für Arbeitsrecht geben lassen. Gerne vertreten wir Sie.