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Ist eine Kündigung wegen Schlecht- oder Minderleistung möglich?

Ist eine Kündigung wegen Schlecht- oder Minderleistung möglich?

Die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen einer Schlecht- oder Minderleistung ist in der Regel nicht möglich. Dies wird oftmals vom Arbeitgeber verkannt.

Sofern Sie daher von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung wegen einer Schlecht- bzw. einer Minderleistung erhalten haben, nehmen Sie unbedingt Kontakt mit uns auf. Die Erfolgsaussicht hiergegen vorzugehen, sind in der Regel als sehr gut einzustufen.

Hintergrund ist nämlich, dass es im Arbeitsrecht vom Grunde her einen subjektiven Leistungsbegriff gibt, d.h. der Arbeitnehmer muss seine persönliche Leistungsfähigkeit ausschöpfen und eben nicht einen objektiven durchschnittlichen Leistungswert erreichen. Dies wird vielfach verkannt. Sofern Sie daher also eine Kündigung wegen Schlecht- oder Minderleistung erhalten haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir werden Ihre Interessen engagiert vertreten.