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Ist eine Kündigung bereits vor Arbeitsaufnahme möglich?

Ist eine Kündigung bereits vor Arbeitsaufnahme möglich?

Eine Kündigung kann bereits vor Arbeitsaufnahme ausgesprochen werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Häufig stellt sich die Frage, ob bereits vor der eigentlichen Arbeitsaufnahme die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen werden kann. In derartigen Fällen wird zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein Arbeitsvertrag geschlossen, der zu einem späteren Zeitpunkt beginnen soll. Noch vor Beginn des eigentlichen Arbeitsverhältnisses kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, oftmals mit einer lediglich zweiwöchigen Kündigungsfrist (Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit). Diese Vorgehensweise wurde vom Bundesarbeitsgericht im Ergebnis toleriert. Hiernach kann also auch schon vor dem eigentlichen Beginn des Arbeitsverhältnisses die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen werden. Dies kann dann im Ergebnis dazu führen, dass das Arbeitsverhältnis überhaupt nicht zu Laufen beginnt. Sofern Arbeitnehmer sich hiergegen schützen wollen, muss im Arbeitsvertrag vereinbart werden, dass eine Kündigung vor dem Dienstantritt, d.h. vor der eigentlichen Arbeitsaufnahme nicht möglich ist.

Sollten Sie zu dieser Problematik eine weitere Beratung wünschen, stehen wir Ihnen hierzu jederzeit gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach mit einem unserer vier Rechtsanwälte für Arbeitsrecht einen Besprechungstermin.