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Ist ein Chefarzt automatisch leitender Angestellter?

Ist ein Chefarzt automatisch leitender Angestellter?

Ein Chefarzt ist nicht automatisch leitender Angestellter. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Der Frage, ob ein Mitarbeiter leitender Chefarzt ist oder nicht, kommt entscheidende Bedeutung zu. Entscheidend ist dies u.a. für die Frage, ob das Kündigungsschutzgesetz vollständig anwendbar ist.

Grundsätzlich genießen zwar auch leitende Angestellte den vollen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Gleichwohl kann der Arbeitgeber bei einem leitenden Angestellten die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitsgericht gegen Zahlung einer Abfindung beantragen. Dies ist bei einem regulären Arbeitsverhältnis für einen Arbeitgeber nicht möglich. Der Arbeitgeber kann sich also bei einem leitenden Mitarbeiter aus seiner Verantwortung freikaufen. Die Frage, ob ein Arbeitnehmer leitender Angestellter ist oder nicht, ist daher sehr praxisrelevant.

Das Bundesarbeitsgericht hat bei dem klagenden Chefarzt auf die Umstände des Einzelfalls abgestellt. Entscheidend ist nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts nicht die Stellung des Mediziners als Chefarzt. Vielmehr muss der Chefarzt in seiner Eigenschaft als Chefarzt Einfluss auf die Unternehmensführung haben; nur dann dürfte – so das BAG weiter – die Eigenschaft eines leitenden Angestellten vorliegen.

Nach unserer Auffassung hat diese Entscheidung sehr weitreichende Folgen für die Praxis. Da sich Chefärzte in der Regel auf ihre ärztlichen Pflichten konzentrieren, nicht jedoch Einfluss auf die Unternehmensführung nehmen, dürfte in der Regel wohl davon auszugehen sein, dass auch zukünftig Chefärzte nicht als leitende Angestellte anzusehen sind. Allerdings ist dies – wie vom Bundesarbeitsgericht zu Recht dargestellt – stets eine Frage des Einzelfalls.