Hinweise zum Einklagen von Überstundenvergütung
Die Arbeitsgerichte stellen beim Einklagen von Überstundenvergütung hohe Anforderungen an die Arbeitnehmer hinsichtlich der Überstundennachweise.
In der Praxis gestaltet sich die Möglichkeit, Überstunden einzuklagen meist äußerst schwierig. Die Arbeitsgerichte verlangen sehr genaue Nachweise zu jeder einzelnen geleisteten Überstunde, nämlich:
Wer hat welche Überstunde wann angeordnet?
Wann wurden die angeordneten Überstunden entsprechend abgeleistet?
Im Nachhinein können Arbeitnehmer sich an solche Details kaum noch erinnern, so dass die vom Gericht geforderten Nachweise nicht erbracht werden können. Unter diesen Umständen wird eine Klage wenig Aussicht auf Erfolg haben. Es empfiehlt sich dringend für den Arbeitnehmer, die Überstunden durch den Arbeitgeber abzeichnen zu lassen. Unbedingt sollte aus dieser Bestätigung auch hervorgehen, wann genau die Überstunden geleistet wurden.