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Grundsätzliches zur Kündigung: Wer darf eigentlich kündigen?

Grundsätzliches zur Kündigung: Wer darf eigentlich kündigen?

Wer eine Kündigung ausspricht, muss kündigungsberechtigt sein. Häufig werden arbeitgeberseitig Kündigungen von Personen ausgesprochen, die nicht kündigungsberechtigt sind.

Denn eine Kündigung muss entweder durch den Betriebsinhaber selbst ausgesprochen werden (bei der GmbH durch den Geschäftsführer, bei der AG durch den Vorstand) oder die jeweilige kündigende Person, etwa ein Mitarbeiter der Personalabteilung oder ein Abteilungsleiter, muss der Kündigung eine Originalvollmacht über die Kündigungsberechtigung beifügen. Ist eine solche Vollmacht nicht angefügt, kann die Kündigung zurückgewiesen werden. Die Kündigung ist – sofern der Arbeitnehmer sie unter diesen Umständen zurückweist – dann aus formalen Gründen unwirksam.