iVerfügbar auch während der Corona Krise:Wir beraten und vertreten Sie auch online und telefonisch!
Jetzt kontaktieren!

Gilt der Kündigungsschutz auch für Geschäftsführer?

Gilt der Kündigungsschutz auch für Geschäftsführer?

In der Regel steht angestellten Geschäftsführern kein Kündigungsschutz zu. Dies ist seit Jahren gefestigte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Begründet wird dies vom Bundesarbeitsgericht damit, dass ein Geschäftsführer kein Arbeitnehmer ist und er sich deshalb nicht auf den Kündigungsschutz berufen könne. Hiervon gibt es jedoch auch Ausnahmen.

Eine interessante Entscheidung lag nunmehr dem Bundesgerichtshof vor. In dem nunmehr entschiedenen Fall wurde in dem Geschäftsführervertrag vereinbart, dass auf die Tätigkeit des Geschäftsführers gleichwohl das Kündigungsschutz Anwendung finden soll, und dies, obwohl es kraft Gesetz eigentlich nicht gilt.

Die Bundesrichter haben die entsprechende vertragliche Vereinbarung passieren lassen, d.h. eine derartige Vereinbarung wurde als wirksam angesehen. Wir können daher nur jedem Geschäftsführer, der auf ein Mindestmaß an sozialen Schutz (beispielsweise wegen seiner Familie) angewiesen ist, nur dringend empfehlen, in seinem Geschäftsführervertrag die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes, mithin die Anwendbarkeit des zentralen Arbeitnehmerschutzgesetzes zu vereinbaren, da er ansonsten im Falle einer Kündigung im sprichwörtlichen Sinne im Regen steht.