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Gibt es für leitende Angestellte auch Kündigungsschutz?

Gibt es für leitende Angestellte auch Kündigungsschutz?

Der Kündigungsschutz gilt natürlich auch für leitende Angestellte, Betriebsleiter und Geschäftsführer, was sich aus § 14 II KSchG ergibt. Die Besonderheit besteht in folgendem Umstand:

Der Arbeitgeber kann nämlich gem. § 14 Abs. 2 KSchG in Verbindung mit § 9 KSchG von dieser Personengruppe die Auflösung des Arbeitsverhältnisses ohne Angabe einer Begründung gegen die Zahlung einer Abfindung verlangen. Mit anderen Worten kann sich der Arbeitgeber also aus dem Arbeitsverhältnis "freikaufen". Oftmals ist streitig, ob es sich bei einem Arbeitnehmer um einen leitenden Angestellten handelt und die oben genannte Regelung tatsächlich anzuwenden ist. Die Gerichte prüfen dies jedoch sehr genau, denn der allgemeine Kündigungsschutz soll nicht zu Lasten der "normalen" Arbeitnehmer ausgehöhlt werden.

Sofern Sie also Führungskraft sind und eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie sich schnellstmöglich über die richtige Vorgehensweise beraten lassen. Gerne steht Ihnen hierzu einer unserer Rechtsanwälte für Arbeitsrecht zur Verfügung.