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Genießen übernommene Auszubildende sofort Kündigungsschutz?

Genießen übernommene Auszubildende sofort Kündigungsschutz?

Werden Auszubildende in ein Arbeitsverhältnis übernommen, genießen sie ab dem ersten Tag Kündigungsschutz, sofern auch die weiteren Voraussetzungen für den Kündigungsschutz (mehr als 10 Vollzeitarbeitnehmer) erfüllt sind.

Werden Auszubildende in ein Arbeitsverhältnis übernommen, genießen sie ab dem ersten Tag Kündigungsschutz, sofern auch die weiteren Voraussetzungen für den Kündigungsschutz (mehr als 10 Vollzeitarbeitnehmer) erfüllt sind.

Normalerweise gilt Kündigungsschutz erst dann, sofern das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht. Erst wenn die Probezeit überstanden ist, kann sich ein neu eingestellter Arbeitnehmer auf den Kündigungsschutz berufen. Dies gilt jedoch dann nicht, sofern ein Auszubildender übernommen wird. Ein übernommener Auszubildender hat gewissermaßen ab dem ersten Tag Kündigungsschutz. Darüber hinaus werden die Ausbildungszeiten in vollem Umfang anerkannt, d.h. es verlängern sich auch die Kündigungsfristen. Für den Arbeitgeber ist dann in der Regel eine Kündigung unter Berücksichtigung einer kurzen Kündigungsfrist nicht möglich. Sofern Sie daher aus einem Ausbildungsverhältnis von ihrem Arbeitgeber in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden, steht Ihnen ab dem ersten Tag Ihrer Tätigkeit Kündigungsschutz zu, wobei sich auch die Kündigungsfristen entsprechend verlängern. Wir meinen, dass dies eine gute Nachricht für Arbeitnehmer ist. Sollten Sie hierzu noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit für Beratungen zur Verfügung.