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Führungskräfte

Führungskräfte – Anwälte Arbeitsrecht Berlin

Führungskräfte, leitende Angestellte, Vorstände und Geschäftsführer

Die Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht ist besonders darauf spezialisiert Führungskräfte bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu begleiten. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen leitenden Angestellten, das heißt Mitarbeiter, die für Teilorganisationen des Betriebes eigene Verantwortlichkeiten tragen, dennoch Arbeitnehmer sind und Organmitglieder, das heißt Vorstände und Geschäftsführer von Gesellschaften.

Aus der besonders exponierten Stellung von Führungskräften folgen erhöhte Treuepflichten gegenüber dem Arbeitgeber, so dass hieraus resultierend mit besonderer Umsicht vorgegangen werden muss.

Darüber hinaus sind kündigungsrechtlich erhebliche Sondervorschriften für leitende Angestellte zu beachten und in die Erwägung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einzubeziehen. Gerade auch vor dem Hintergrund der Außenwirkung sind die Besonderheiten bei leitenden Angestellten zu beachten. Letztlich muss die Beendigung derart ausfallen, dass sie im wirtschaftlichen Interesse des Arbeitnehmers steht, darüber hinaus sozialversicherungsrechtliche Nachteile vermeidet und gleichzeitig die Integrität und den Ruf der Vertragsbeteiligten schützt.

Letztlich musste in der Vergangenheit festgestellt werden, dass gerade bei leitenden Angestellten und Organmitgliedern, die dort einhergehenden Aufhebungsverträge oder anderweitigen Auflösungen der Arbeitsverhältnisse jeweils besonders individuell gestaltet werden, unter Beachtung des Einzelfalls. Gestaltungsmöglichkeiten laufen über die Kündigung und die damit einhergehende Kündigungsschutzklage, als auch über die Gestaltung eines Aufhebungsvertrages oder fortfolgender Beraterverträge, beziehungsweise die Übernahme von Outplacement Kosten.

Sind Anwälte automatisch leitende Angestellte?

Das BAG hatte kürzlich einen sehr interessanten Fall zu entscheiden. Inhaltlich ging es um die Frage, ob angestellte Rechtsanwälte automatisch leitende Angestellte sind. >>


Gibt es für leitende Angestellte auch Kündigungsschutz?

Der Kündigungsschutz gilt natürlich auch für leitende Angestellte, Betriebsleiter und Geschäftsführer, was sich aus § 14 II KSchG ergibt. Die Besonderheit besteht in folgendem Umstand: >>


Ist ein Chefarzt automatisch leitender Angestellter?

Ein Chefarzt ist nicht automatisch leitender Angestellter. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Der Frage, ob ein Mitarbeiter leitender Chefarzt ist oder nicht, kommt entscheidende Bedeutung zu. Entscheidend ist dies u.a. für die Frage, ob das Kündigungsschutzgesetz vollständig anwendbar ist. >>


Arbeitsrecht ? Der leitende Angestellte

Auch für leitende Angestellte gilt grundsätzlich das Kündigungsschutzgesetz. >>


Arbeitsrecht – Der leitende Angestellte

Auch leitende Angestellte können grundsätzlich Kündigungsschutz beanspruchen. Dies wird viel-fach übersehen. Der einzige Unterschied zwischen einem leitenden und einem normalen Ange-stellten ist, dass der Arbeitgeber bei einem leitenden Angestellten die Aufhebung des Arbeitsver-trages gegen Zahlung einer Abfindung verlangen kann, was in einem normalen Arbeitsverhältnis nicht möglich ist. >>