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Fristlose Kündigung bei Spesenbetrug

Fristlose Kündigung bei Spesenbetrug

Ein Spesenbetrug stellt grundsätzlich einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung dar. Dies wurde kürzlich vom Arbeitsgericht Frankfurt/Main entschieden. Hintergrund des Falles war, dass der Arbeitnehmer kein Serientäter war, sondern es sich „nur“ um einen einmaligen Spesenbetrug handelte. Das Arbeitsgericht Frankfurt/Main stellte hierzu fest, dass Arbeitnehmer die Spesen grundsätzlich richtig abzurechnen hätten und auch ein einmaliger Spesenbetrug schon eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Voraussetzung ist natürlich, dass der Arbeitgeber den konkreten Spesenbetrug auch nachweisen kann.

Sollten Sie hiervon betroffen sein, d.h. sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Spesenbetrug vorwerfen, können wir Ihnen nur dringend empfehlen, sich in anwaltliche Beratung zu begeben. Gerne stehen wir Ihnen hierfür zur Verfügung. Gerade bei derartigen Vorwürfen muss früh reagiert werden, um gegebenenfalls im Vorhinein den Ausspruch einer Kündigung zu verhindern bzw. um Ihre Rechte zu wahren.