Fristlose Kündigung: Was nun?
Auch im Falle des Erhaltes einer fristlosen Kündigung sollte man sich als Arbeitnehmer an gewisse Spielregeln halten. Zunächst einmal sollte unbedingt eine Kündigungsschutzklage gegen eine fristlose Kündigung erhoben werden, da oftmals die Umwandlung in eine betriebsbedingte Kündigung gelingt. Hierbei wird dann auch die Frage aufgeworfen, ob man sich als Arbeitnehmer sofort wieder neu bewerben sollte und eine neue Tätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber aufnehmen kann. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt, denn was viele nicht wissen, ist, dass auch während des Kündigungsschutzprozesses ein Wettbewerbsverbot besteht, d.h. der Arbeitnehmer darf trotz der fristlosen Kündigung seinem alten Arbeitgeber keine Konkurrenz machen. Es ist daher nicht ratsam, bei einem direkten Konkurrenten des alten Arbeitgebers eine neue Tätigkeit zu beginnen, da dies den alten Arbeitgeber zu einer neuerlichen fristlosen Kündigung berechtigen könnte. Sind Sie von diesem Problem betroffen, stehen wir Ihnen natürlich für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach mit einem unserer Rechtsanwälte für Arbeitsrecht einen Besprechungstermin.