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Festsetzung der Abfindung durch das Arbeitsgericht?

Festsetzung der Abfindung durch das Arbeitsgericht?

Das Arbeitsgericht hat durchaus Möglichkeiten, eine Abfindung für den Arbeitnehmer festzusetzen, auch wenn dies tatsächlich die absolute Ausnahme darstellt.

Hat ein Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wurde. Dies schreibt § 4 KSchG so ausdrücklich vor. Im Regelfall ist daher eine Klage auf Abfindung nicht möglich, sondern meist das Ergebnis von zähen Verhandlungen. Das Arbeitsgericht kann jedoch in bestimmten Fällen auch eine Abfindung festsetzen, was sich aus § 9 KSchG ergibt. Stellt das Gericht nämlich fest, dass die Kündigung unwirksam und es dem Arbeitnehmer nicht zuzumuten ist, das Arbeitsverhältnis weiter fortzusetzen, so kann das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis auflösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung verurteilen. Derartige Fälle sind praxisrelevant, sofern der Arbeitnehmer gemobbt wurde und der Arbeitgeber gleichzeitig eine Kündigung ausspricht. Sollten Sie hiervon betroffen sein, ist es ratsam, sich zu einem Rechtsanwalt in Beratung zu begeben. Vereinbaren Sie einfach mit einem unserer vier Rechtsanwälte für Arbeitsrecht einen persönlichen Besprechungstermin.