iVerfügbar auch während der Corona Krise:Wir beraten und vertreten Sie auch online und telefonisch!
Jetzt kontaktieren!

Fachanwälte für Arbeitsrecht: Diebstahl lohnt sich nicht!

Fachanwälte für Arbeitsrecht: Diebstahl lohnt sich nicht!

Das Bundesarbeitsgericht hat einen interessanten Fall entschieden. Hintergrund war, dass der Arbeitgeber mit Zustimmung des Betriebsrats eine verdeckte Videoüberwachung vornahm, nachdem es in seinem Betrieb zu umfangreichen Diebstählen gekommen war. Aus dem Videomaterial hat sich dann ergeben, dass die Arbeitnehmerin in zwei Fällen jeweils eine Schachtel Zigaretten an sich nahm und so einen Diebstahl beging. Der Arbeitgeber hat daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt. Im Ergebnis haben die Richter die fristlose Kündigung bestätigt. Das Bundesarbeitsgericht ist der Auffassung, dass auch nach einer 10jährigen Betriebszugehörigkeit der Diebstahl einer relativ geringwertigen Sache grundsätzlich die Kündigung rechtfertigt. Auch die Videoüberwachung sei vorliegend zu verwerten, da es keine Möglichkeit zur Aufklärung durch eine weniger einschneidende Maßnahme mehr gab.

Ein sicherlich sehr interessantes Urteil. Sollten Sie hierzu noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie mit einem unserer Rechtsanwälte für Arbeitsrecht einen Besprechungstermin.