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Eine längere Haftstrafe kann eine Kündigung rechtfertigen!

Eine längere Haftstrafe kann eine Kündigung rechtfertigen!

Eine lange, d.h. mehrjährige Haftstrafe rechtfertigt in der Regel die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, was das Bundesarbeitsgericht festgestellt hat. In dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall wurde gegen den Mitarbeiter eine Haftstrafe von vier Jahren und sieben Monaten verhängt.

Obwohl die Straftaten keinerlei Bezug zum Arbeitsverhältnis aufwiesen, hat der Arbeitgeber dann das Arbeitsverhältnis gekündigt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht für rechtmäßig gehalten. Wir meinen, dass diese Entscheidung nachvollziehbar ist, da wohl keinem Arbeitgeber zugemutet werden kann, für seinen Mitarbeiter den Arbeitsplatz für einen Zeitraum von über vier Jahren freizuhalten. Eigentlich stimmt die Entscheidung auch mit dem gesunden Menschenverstand überein. Wir haben uns jedoch dazu entschlossen, die Entscheidung gleichwohl auf unserer Seite zu veröffentlichen. Auch wenn es auf den ersten Blick vielleicht widersprüchlich scheint, da der Arbeitnehmer das Klageverfahren verloren hat, bleibt es jedoch gleichwohl dabei, dass das Bundesarbeitsgericht nach unserer Einschätzung arbeitnehmerfreundlich ist, da die Entscheidung über mehrere Seiten begründet wurde und dies, obwohl es eigentlich klar ist, dass bei einer längeren Haftstrafe der Arbeitsplatz gekündigt werden darf.