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Eine Kündigung mit einer Bedingung ist unwirksam!

Eine Kündigung mit einer Bedingung ist unwirksam!

Eine unter einer Bedingung abgegebene Kündigung ist unwirksam. Eine Bedingung liegt immer dann vor, wenn die Kündigung von dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses abhängig gemacht wird. Wenn der Kündigungsempfänger, also der Arbeitnehmer, nicht einschätzen kann, ob die Bedingung eintritt, d.h. eine Unsicherheit über die Bedingung besteht, ist die Kündigung unwirksam. Kündigungen sind also bedingungsfeindlich. Gleichwohl muss auch gegen eine unter einer Bedingung abgegebene Kündigung fristgerecht vorgegangen werden, d.h. es muss auch gegen eine derartige Kündigung innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang Klage erhoben werden. Wie bei allen anderen Unwirksamkeitsgründen auch, muss auch dieser Unwirksamkeitsgrund vom Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht geltend gemacht werden. Andernfalls ist die Kündigung automatisch rechtmäßig und kann nach Ablauf dieser 3 Wochenfrist in der Regel nicht mehr angegangen werden.

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