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Die rechtlichen Auswirkungen des Kündigungsschutzes

Die rechtlichen Auswirkungen des Kündigungsschutzes

Treffen beide Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzes zu (länger als sechs Monate andauerndes Arbeitsverhältnis und mind. 10 bzw. 5 beschäftigte Arbeitnehmer im Betrieb) greift der Kündigungsschutz gemäß Kündigungsschutzgesetz (KSchG).

Treffen beide Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzes zu (länger als sechs Monate andauerndes Arbeitsverhältnis und mind. 10 bzw. 5 beschäftigte Arbeitnehmer im Betrieb) greift der Kündigungsschutz gemäß Kündigungsschutzgesetz (KSchG).

Dies wirkt sich dergestalt aus, dass die Kündigung sozial gerichtfertigt sein muss (§ 1 Abs. 2 KSchG), was vom Arbeitgeber entsprechend zu begründen ist. D.h. es muss dargelegt werden, dass Gründe vorhanden sind, die entweder in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers liegen, die eine Kündigung rechtfertigen. Auch können dringende betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung in diesem Fall rechtfertigen. Alle drei Aspekte sind jedoch in einem Kündigungsschutzverfahren durch den Arbeitgeber anhand von Tatsachen nachzuweisen. Der Arbeitgeber ist also beweispflichtig diesbezüglich. Praxiserfahrungen zeigen, dass es für den Arbeitgeber häufig nicht so einfach ist, entsprechende Beweise zu erbringen. Arbeitgeber sind dann oftmals bereit, Abfindungen zu zahlen – nicht zuletzt auch, um das Risiko des Annahmeverzugslohns zu beseitigen.