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Die Verschwiegenheitsklauseln im Arbeitsvertrag

Die Verschwiegenheitsklauseln im Arbeitsvertrag

Vielfach werden Verschwiegenheitsklauseln in Arbeitsverträgen zur Gehaltshöhe vereinbart. Ist dies eigentlich wirksam?

Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat in einer wie wir meinen richtungsweisenden Entscheidung festgelegt, dass bestimmte Verschwiegenheitsklauseln unwirksam sind. In dem zugrunde liegenden Vertrag wurde vereinbart, dass der Arbeitnehmer auch gegenüber Familienangehörigen nicht über sein Gehalt sprechen darf. Hieran hat sich der Arbeitnehmer jedoch nicht gehalten, woraufhin ihm eine Abmahnung ausgesprochen wurde. Gegen die Abmahnung hat der Arbeitnehmer geklagt und Recht bekommen. Die Richter waren ebenfalls der Ansicht, dass die Verschwiegenheitsklausel unwirksam ist, da sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt und darüber hinaus einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt. Ferner behindere die Verschwiegenheitsklausel die Gewerkschaften, da sie somit keine Erkenntnisse über die gezahlten Löhne erhalten können. Wir meinen, dass diese Entscheidung richtig ist. Allerdings muss bei jeder Verschwiegenheitsklausel genau geprüft werden, ob diese gegebenenfalls unwirksam ist. Sofern Sie hiervon betroffen sind, steht Ihnen unser Anwaltsteam jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.