iVerfügbar auch während der Corona Krise:Wir beraten und vertreten Sie auch online und telefonisch!
Jetzt kontaktieren!

Die Verhältnismäßigkeit und die betriebsbedingte Kündigung

Die Verhältnismäßigkeit und die betriebsbedingte Kündigung

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt auch bei einer betriebsbedingten Kündigung. Auch bei einer derartigen Kündigung muss der Arbeitgeber die Verhältnismäßigkeit wahren. Für den Arbeitnehmer ist dies ein wichtiger Ansatzpunkt, um gegen die Kündigung vorzugehen. Häufigster Fall ist, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf einem anderen Arbeitsplatz in seinem Betrieb weiterbeschäftigen könnte, dies jedoch gleichwohl nicht macht. Bei einem derartigen Sachverhalt wäre die Kündigung bereits wegen des Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unzulässig. Gerade bei größeren Betrieben ist dies ein Ansatzpunkt, mit denen Arbeitnehmer vor Gericht durchdringen, d.h. die ihnen gegenüber ausgesprochene Kündigung zu Fall bringen. Sofern Sie hiervon betroffen sind, d.h. eine Kündigung erhalten haben, können wir Ihnen nur dringend raten, sich in anwaltliche Beratung zu begeben, um überprüfen zu lassen, ob die Ihnen gegenüber ausgesprochene Kündigung zu Fall gebracht werden kann. Bitte vereinbaren Sie einfach einen Besprechungstermin mit uns