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Die Rücknahme der Kündigung ist nicht möglich

Die Rücknahme der Kündigung ist nicht möglich

Eine einmal ausgesprochene Kündigung kann nicht zurückgenommen werden. Ist sie einmal in der Welt, bleibt sie bestehen. Gleichwohl ist die Rücknahme der Kündigung im Arbeitsrecht durchaus usus, d.h. dies kommt öfters vor. Die Rechtsprechung bedient sich jedoch hierbei eines kleinen Tricks. In der Rücknahme der Kündigung wird von der Rechtsprechung nämlich das Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu den alten Konditionen gesehen. Nimmt der Arbeitnehmer die Arbeit dann nach der zurückgenommenen Kündigung wieder auf, wird nach Ansicht der Rechtsprechung ein neues Arbeitsverhältnis mit den alten Konditionen begründet. Selbstverständlich hat dies auch zur Folge, dass der Arbeitgeber das Gehalt für die Vergangenheit nachzuzahlen hat, also für die Zeiträume, zu denen er den Arbeitnehmer nicht beschäftigt hat. Sollten Sie von dieser Problematik oder von anderen arbeitsrechtlichen Problematiken betroffen sein, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach mit einem unserer drei Anwälte für Arbeitsrecht einen Besprechungstermin.