iVerfügbar auch während der Corona Krise:Wir beraten und vertreten Sie auch online und telefonisch!
Jetzt kontaktieren!

Die Kündigung per E-mail und wie hierauf zu reagieren ist.

Die Kündigung per E-mail und wie hierauf zu reagieren ist.

Auch auf eine Kündigung per Email sollte seitens des Arbeitnehmers reagiert werden. Hierauf nicht zu reagieren, stellt einen groben Fehler dar.

Eine Kündigung per SMS oder Email ist rechtsunwirksam, da in § 623 BGB festgeschrieben ist, dass für die Kündigung eines Arbeitsvertrages oder für einen Auflösungsvertrag die Schriftform vorgeschrieben ist. Das sogenannte Schriftformerfordernis erfüllt jedoch eine Email oder eine SMS gerade nicht. Darüber hinaus ist in § 4 KSchG festgeschrieben, dass die Dreiwochenfrist nur für schriftliche Kündigungen gilt, so dass eigentlich auf eine Kündigung per SMS oder Email nicht reagiert werden muss. Nach unserer Erfahrung sollte jedoch gleichwohl auf eine derartige Kündigung reagiert werden. Dies ergibt sich zum einen daraus, dass Konflikte über die Kündigung zeitnah mit dem Arbeitgeber ausgetragen werden sollten. Durch die Kündigung per Email oder per SMS hat der Arbeitgeber unzweifelhaft zum Ausdruck gebracht, dass er das Arbeitsverhältnis beenden will. Somit sollte der Konflikt angegangen und eine entsprechende Klage erhoben werden. Sofern dies nicht erfolgt, spitzt sich der Konflikt immer noch weiter zu. Darüber hinaus hat das LAG Berlin-Brandenburg in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung bekannt gegeben, dass unter Umständen ein Vorgehen gegen eine mündliche Kündigung bzw. gegen eine Kündigung per SMS oder Email verwirkt sein kann. Als maßgebliche Grenze in zeitlicher Hinsicht hat das LAG Berlin-Brandenburg hier die Frist von 6 Wochen gefasst. Unter Berücksichtigung dessen meinen wir, dass das Nichtvorgehen gegen eine mündliche oder auch per SMS bzw. per Email ausgesprochene Kündigung grob sorgfaltswidrig ist. Gegen eine Kündigung des Arbeitgebers sollte daher in jedem Fall vorgegangen werden. Für weitergehende Fragen bzw. für die Beratung in Ihrem konkreten Fall steht Ihnen unser Anwaltsteam natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Am besten vereinbaren Sie gleich mit unserem Sekretariat einen Besprechungstermin mit einem unserer Anwälte, die alle Rechtsanwälte für Arbeitsrecht sind.