Die Klage im Arbeitsrecht und die Güteverhandlung
Nach Klageerhebung führt das Arbeitsgericht die Güteverhandlung durch. Es soll zunächst eine gütliche Einigung zwischen den Parteien erreicht werden.
Güteverhandlung ist gesetzlich vorgeschrieben
Nach einer Klageerhebung im Arbeitsrecht muss zunächst zwingend eine Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Güteverhandlung versucht das Gericht zwischen den Parteien eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Hierbei wird die Sach- und Rechtslage vom Gericht zwar erörtert, jedoch in der Regel nur oberflächlich.
Für Erfolge ist viel Fingerspitzengefühl erforderlich
Die Berliner Arbeitsgerichte bringen pro Güteverhandlung durchschnittlich eine Zeit von 15 Minuten in Ansatz. Sofern im Rahmen der Güteverhandlung eine einvernehmliche Lösung herbeigeführt werden kann, ist das Verfahren dann auch schon wieder beendet. Gelingt dies nicht, muss das Klageverfahren (Kammerverfahren) durchgeführt werden. Es ist kein Geheimnis, dass in arbeitsgerichtlichen Verfahren vielfach einvernehmliche Lösungen (Vergleiche) herbeigeführt werden. Um für Sie einen erfolgreichen Vergleich schließen zu können, bedarf es jedoch viel Fingerspitzengefühl und viel Erfahrung. Wir vertreten Ihre Interessen kompetent und zielführend. Vereinbaren Sie daher einfach mit einem unserer Anwälte einen Besprechungstermin.