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Das qualifizierte Zeugnis

Das qualifizierte Zeugnis

Beim Zeugnis hat sich eine eigene Zeugnissprache entwickelt. Ein qualifiziertes Zeugnis muss neben der Beschreibung der Art und der Dauer der Beschäftigung eine Beurteilung bezüglich der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers enthalten.

Ein qualifiziertes Zeugnis muss die Art, die Dauer, die Beschäftigung, die Leistung und das Verhalten des jeweiligen Mitarbeiters wiedergeben. Hierbei steht dem Arbeitgeber ein Beurteilungsspielraum zu. Allerdings muss das Zeugnis wohlwollend und qualifizierend sein. Hierbei hat sich in den letzten Jahren eine eigene Zeugnissprache herausgestellt. Hierbei wird die Leistung des Arbeitgebers mit einer Art "Code" beurteilt. Im Nachfolgenden nun die wichtigsten Beurteilungsalternativen:

– "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt hat"

Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber eine sehr gute Arbeitsleistung bescheinigt.

– "stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt hat"

Dies bedeutet, der Arbeitgeber bescheinigt eine gute Arbeitsleistung.

– "zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt hat"

Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber eine befriedigende Arbeitsleistung bescheinigt.

– "zu unserer Zufriedenheit erledigt hat"

Dies sagt aus, dass der Arbeitgeber lediglich eine ausreichende Arbeitsleistung bescheinigt.

– "im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt hat"

Dies bescheinigt eine lediglich mangelhafte Arbeitsleistung.

Tipp: Bei einem Zeugnis kommt es also auf jedes einzelne Wort an.