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Betriebsrenten sind auch in den neuen Ländern insolvenzgeschützt!

Betriebsrenten sind auch in den neuen Ländern insolvenzgeschützt!

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer neueren Entscheidung erkannt, dass auch in den neuen Ländern die Betriebsrenten insolvenzgeschützt sind. Oftmals kommt es vor, dass der Arbeitgeber nach der Zusage einer Betriebsrente in Insolvenz verfällt. Für diesen Fall wurde der Pensionssicherungsverein gegründet (PSV), der im Insolvenzfall für die gesetzlich unverfallbaren Betriebsrenten einsteht.

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer neueren Entscheidung erkannt, dass auch in den neuen Ländern die Betriebsrenten insolvenzgeschützt sind. Oftmals kommt es vor, dass der Arbeitgeber nach der Zusage einer Betriebsrente in Insolvenz verfällt. Für diesen Fall wurde der Pensionssicherungsverein gegründet (PSV), der im Insolvenzfall für die gesetzlich unverfallbaren Betriebsrenten einsteht.

Gesetzlich unverfallbar sind Betriebsrenten immer dann, sofern die Zusage länger als 5 Jahre besteht. Bisher stand in Frage, ob dies auch für die neuen Länder gilt. Hierzu hat das BAG nunmehr erkannt, dass auch in den neuen Ländern die Betriebsrenten insolvengeschützt sind, sofern die Versorgungszusage nach dem 31.12.1991 gegeben wurde. Immer dann, wenn das Betriebsrentengesetz anwendbar ist, gelten dann auch die Regel des Insolvenzschutzes. Wir meinen, dass dies eine sehr erfreuliche Entscheidung ist, da nunmehr in den alten und neuen Bundesländern gleiches Recht gilt.