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Betriebsratsanhörung und Kündigung

Betriebsratsanhörung und Kündigung

Sofern im Betrieb ein Betriebsrat existiert, muss dieser im Vorhinein angehört werden. Wie weitgehend diese Unterrichtungspflichten sind, hat wieder einmal eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Leipzig gezeigt. In dem entschiedenen Fall verhielt es sich so, dass dem Arbeitnehmer aus verhaltensbedingten Gründen fristlos gekündigt werden sollte. Teil der Anhörung war dann natürlich auch, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat die zuvor ausgesprochenen Abmahnungen mitgeteilt hatte. Was der Arbeitgeber allerdings vergessen hatte, war, dem Betriebsrat auch die vom Arbeitnehmer gefertigten Gegendarstellungen zu den Abmahnungen im Vorhinein mitzuteilen. Im Ergebnis ging dies dann zu Lasten des Arbeitgebers, d.h. die Arbeitsrichter sahen die gesamte Kündigung wegen der mangelnden Betriebsratsanhörung als unwirksam an. Hierbei wurde argumentiert, dass ohne die vom Arbeitnehmer eingereichten Gegendarstellungen zu den Abmahnungen der Betriebsrat sich kein umfassendes Bild machen konnte. Somit war die Betriebsratsanhörung nicht ordnungsgemäß und damit die Kündigung unwirksam. Auch dieses Beispiel zeigt wieder einmal, wie wichtig die ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung beim Ausspruch einer Kündigung ist. Sollten Sie hiervon betroffen sein, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Vereinbaren Sie einfach mit einem unserer Rechtsanwälte einen Besprechungstermin.