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Belästigung rechtfertigt Kündigung!

Belästigung rechtfertigt Kündigung!

Eine unmittelbare und heftige Belästigung einer Mitarbeiterin kann die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen. Dies hat gerade wieder einmal das Bundesarbeitsgericht festgestellt. Hintergrund des Falles war, dass ein Arbeitnehmer einer weiblichen Kollegin zahlreiche Emails schrieb, sie regelmäßig während der Dienstzeiten anrief und sich auch in ihr Privatleben einmischte. Dies ging sogar so weit, dass der Arbeitnehmer seiner Kollegin mit Nachteilen drohte, sofern sie nicht mit ihm ausgehen würde. Hierdurch hat der Arbeitnehmer nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts eine rote Linie überschritten. Das BAG hielt die fristlose Kündigung des Arbeitgebers für gerechtfertigt, da nicht nur dem Arbeitgeber, sondern dem gesamten Betrieb eine Weiterbeschäftigung bzw. das Abwarten bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden konnte. Wir meinen, dass diese Entscheidung völlig zu Recht ergangen ist, da ein derartiges aufdringliches Verhalten weder vom Arbeitgeber, noch von den Kollegen akzeptiert werden muss.