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Befristung

Befristung – Anwälte Arbeitsrecht Berlin

Befristung bei Arbeitsverträgen

In den letzten Jahren sind befristete Arbeitsverhältnisse groß in Mode gekommen. Der Grund hierfür ist, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Arbeitgeber wollen also durch den Abschluß befristeter Arbeitsverhältnisse den Kündigungsschutz umgehen. Die Möglichkeit des Abschlusses befristeter anstelle unbefristeter Arbeitsverhältnisse ist daher vom Gesetzgeber und der Rechtssprechung an strenge Voraussetzungen geknüpft worden. Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristeter Arbeitsverträge vom 21.12.2000 (TzBfG) schafft seit seinem Inkrafttreten hierfür eine einheitliche Rechtsgrundlage.

Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen einer Zweckbefristung und einer zeitlichen Befristung. Beide Befristungsmöglichkeiten sind an strenge Voraussetzungen geknüpft. Wir prüfen für Sie im Vorhinein, ob eine zulässige oder unzulässige Befristung seitens Ihres Arbeitgebers vorgenommen wurde. Da die Voraussetzungen für eine wirksame Befristung an strenge Voraussetzungen geknüpft sind, sind viele der in Arbeitsverträgen niedergelegten Befristungen unwirksam. Die Rechtsfolge einer unzulässigen Befristung ist, dass das befristete Arbeitsverhältnis automatisch zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis wird.

Die Unwirksamkeit der Befristung ist im Wege der Feststellungsklage geltend zu machen. Auch hier laufen jedoch Fristen. So muss die Unwirksamkeit der Befristung spätestens innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrags mit Hilfe einer Klage beim Arbeitsgericht geltend gemacht werden. Vor Gericht hat grundsätzlich der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast zu tragen, dass die Befristung zu Recht erfolgt ist.

Da dies Arbeitgebern oftmals nicht gelingt, kann in vielen Fällen entweder eine Abfindung herausgehandelt werden oder das befristete Arbeitsverhältnis in ein unbefristete Arbeitsverhältnis umgewandelt werden.

Sprechen Sie uns an. Auch hier sollten Sie im Vorhinein qualifizierte Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen. Wir prüfen die Befristung bei Arbeitsverträgen und können Ihnen frühzeitig mitteilen, ob das gerichtliche Vorgehen gegen die Befristung Aussicht auf Erfolg verspricht.

Ist die Befristung Ihres Arbeitsvertrags rechtens? Haben Sie vielleicht Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag?

Ihre Fachkanzlei für Arbeitsrecht hilft Ihnen gerne weiter – Melden Sie sich einfach bei uns.

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Befristete Arbeitsverhältnisse? So gehen Sie hiergegen erfolgreich an!

Leider sind befristete Arbeitsverhältnisse derzeit groß in Mode. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu gelangen, sofern Sie einen befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen haben. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin mit einem unser drei Fachanwälte für Arbeitsrecht. >>