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Befristung: Spätestens nach 11 Jahren liegt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor

Befristung: Spätestens nach 11 Jahren liegt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor

Das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich ein sehr interessantes Urteil veröffentlicht. Hintergrund des Falles war, dass mit der betreffenden Mitarbeiterin in einem Zeitraum von 11 Jahren insgesamt 13 Befristungen abgeschlossen wurden. Das Bundesarbeitsgericht hat die einzelnen Befristungen geprüft und festgestellt, dass gegen jede einzelne Befristung nichts einzuwenden sei. Allerdings spreche die Anzahl der Befristungen sowie die Dauer von 11 Jahren dafür, dass die Befristungen rechtsmissbräuchlich seien. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts ist die Rechtsmissbräuchlichkeit der Befristung bei einem derartigen Fall sogar initiiert, so dass die Befristung im Ergebnis wohl als ungerechtfertigt angesehen wird. Für die betreffende Mitarbeiterin hat dies den Vorteil, dass sie sich mit dem Arbeitgeber nunmehr in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befindet. In einem anderen Fall hatte das Bundesarbeitsgericht jedoch eine Rechtsmissbräuchlichkeit und damit eine Unwirksamkeit der Befristung verneint. In diesem Fall war der betreffende Mitarbeiter über einen Zeitraum von 7 Jahren insgesamt viermal befristet eingestellt worden. Dort konnten die Richter ein rechtsmissbräuchliches Ausnutzen des Befristungsrechts nicht feststellen.

Die vorgenannten Entscheidungen machen deutlich, dass es bei einer Befristung auf jede Einzelheit ankommt. Gerne beraten wir Sie hierzu. Bitte vereinbaren Sie mit einem unserer Rechtsanwälte für Arbeitsrecht einen persönlichen Besprechungstermin.