iVerfügbar auch während der Corona Krise:Wir beraten und vertreten Sie auch online und telefonisch!
Jetzt kontaktieren!

Befristetes Arbeitsverhältnis: immer sinnvoll?

Befristetes Arbeitsverhältnis: immer sinnvoll?

Der Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist nicht immer sinnvoll. Dies ist Arbeitgebern offensichtlich immer noch nicht klar. Aus Arbeitgebersicht macht es wenig Sinn, bei fehlendem Kündigungsschutz ein befristetes Arbeitsverhältnis abzuschließen. Hintergrund ist nämlich, dass in einem derartigen Fall, d.h. bei fehlendem Kündigungsschutz der Arbeitgeber überhaupt gar keinen Grund benötigt, um das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Der einzige Grund, ein befristetes Arbeitsverhältnis abzuschließen, kann aller höchstens darin bestehen, dass Entstehen eines Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung des besonderen Kündigungsschutzes zu verhindern. Hintergrund ist, dass einer Arbeitnehmerin, die während des Arbeitsverhältnisses schwanger wird, nicht gekündigt werden kann. Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis bedarf es jedoch gar keiner Kündigung, da dies mit Ablauf der Frist beendet wird, so dass die Arbeitnehmerin sich im Falle der während des befristeten Arbeitsverhältnisses eingetretenen Schwangerschaft nicht auf die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses berufen kann.

Diesem, aus Sicht des Arbeitgebers bestehenden Vorteil steht jedoch der Nachteil gegenüber, dass befristete Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern oftmals als Makler empfunden werden, wobei sich befristet angestellte Arbeitnehmer unserer Erfahrung nach nicht so in den Betrieb einbringen, wie unbefristet angestellte Arbeitnehmer. In einer Gesamtschau, d.h. unter Abwägung der Vor- und Nachteile meinen wir, dass es aus Sicht eines Arbeitgebers wenig Sinn macht, bei fehlendem Kündigungsschutz ein befristetes Arbeitsverhältnis abzuschließen. Sollten Sie zu dieser oder anderen arbeitsrechtlichen Fragen Beratung wünschen, stehen wir Ihnen hierfür jederzeit gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach mit einem unserer vier Rechtsanwälte für Arbeitsrecht einen Besprechungstermin.