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Aus aktuellem Anlass: Abmahnung ist nicht gleich Abmahnung!

Aus aktuellem Anlass: Abmahnung ist nicht gleich Abmahnung!

Auch bei dem Ausspruch einer Abmahnung gelten Regeln. Dies ist Arbeitgebern oftmals nicht klar!

Abmahnungen sollte man in der Regel nicht auf die leichte Schulter nehmen. Gerade kürzlich hatten wir in unserer Praxis wieder einen Fall, im Rahmen dessen einem Arbeitnehmer eine Abmahnung erteilt wurde. Diese Abmahnung war jedoch gar keine Abmahnung im Rechtssinne. Eine Abmahnung liegt nämlich nur dann vor, wenn und soweit dem Arbeitnehmer ausdrücklich bei einem gleichartigen Verstoß die Beendigung, d.h. die Kündigung des Arbeitsverhältnisses angedroht wird. Fehlt es hieran, handelt es sich bei dem Schreiben um gar keine Abmahnung. Das Schreiben ist daher rechtlich belanglos und stellt allenfalls eine Ermahnung dar.

Fazit: Wie überall kommt es auch bei einer Abmahnung entscheidend auf die Einzelheiten an. Da das Arbeitsrecht eine unüberschaubare Menge an Spezialvorschriften aufweist, ist es für einen Arbeitnehmer sehr schwierig bzw. nahezu unmöglich, die entscheidenden Einzelheiten zu kennen und seine Rechtsposition optimal durchzusetzen. Hierbei stehen wir Ihnen jedoch zur Verfügung. Gerne beraten und unterstützen wir Sie. Vereinbaren Sie am besten noch am heutigen Tage einen Termin mit einem unserer Anwälte aus unserem Anwaltsteam.