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Aufhebungsvertrag geschlossen – Kann ich ihn anfechten?

Aufhebungsvertrag geschlossen – Kann ich ihn anfechten?

Es kommt gar nicht so selten vor, dass Arbeitnehmer unbedacht Aufhebungsverträge abschließen. Die Quittung folgt dann prompt. Es gibt für die Dauer von 12 Wochen weder Arbeitslosengeld, noch ist man in diesem Zeitraum krankenversichert. Außerdem enthält der Aufhebungsvertrag oftmals nur sehr schlechte Bedingungen, da entweder gar keine oder nur eine geringe Abfindung festgeschrieben ist. Aber auch in derartigen Fällen können wir unseren Mandanten noch helfen. Sofern dem Arbeitnehmer nämlich von seinem Arbeitgeber mit einer Kündigung gedroht wurde, kann der Aufhebungsvertrag angefochten werden. Oftmals werden nämlich Arbeitnehmer zur Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages dadurch bestimmt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Ausspruch einer Kündigung androht, wenn der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnet. Die Arbeitsgerichte bejahen regelmäßig dann eine Anfechtung des Aufhebungsvertrages, wenn der Arbeitgeber keinen Grund für die Kündigung hatte. Dann hat die Anfechtung zur Folge, dass der Aufhebungsvertrag von Anfang an nichtig war, mithin das Arbeitsverhältnis weiter fortbesteht.

Wenn Sie daher vorschnell einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben und Ihnen dabei mit dem Ausspruch einer Kündigung gedroht wurde, sollten Sie sich zu uns in anwaltliche Beratung begeben. Gerne vertreten wir Sie.