Aufhebungsvertrag – Anwälte Arbeitsrecht Berlin
Bitte unterschreiben Sie nicht! Lassen Sie sich von uns beraten
Häufig setzen Arbeitgeber Arbeitnehmer bei der Vorlage eine Aufhebungsvertrags unter Druck. Wichtig ist, dass Sie einen Aufhebungsvertrag auf gar keinen Fall sofort unterschreiben. Er birgt für Sie viele Risiken und sollte deshalb zwingend geprüft werden. Ein Gespräch mit uns hilft Ihnen, die Kontrolle über die Situation zurückzugewinnen.
- Wir kümmern uns unverzüglich um Ihr Anliegen
- Wir prüfen Ihre Situation und klären Sie über die Risiken und Chancen auf
- Wir treten für Ihr Recht ein und festigen Ihre Position gegenüber dem Arbeitgeber
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Tun Sie dem Arbeitgeber keinen Gefallen, zeigen Sie mit unserer Hilfe Stärke.
Will der Arbeitgeber Sie loswerden, ist ein Aufhebungsvertrag und ein damit einhergehendes Abfindungsangebot für den Arbeitgeber attraktiver als eine Kündigung. Lassen Sie sich nicht überrumpeln. Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, verlieren Sie wichtige Arbeitnehmerrechte. Unter anderem bekommen Sie zwölf Wochen lang kein Arbeitslosengeld und sind in dieser Zeit nicht krankenversichert. Die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages nimmt Ihnen außerdem die Chance, durch Verhandlungen eine hohe Abfindungssumme zu erzielen. Sprechen Sie mit uns. Wir analysieren Ihre Situation und unterstützen Sie dabei, die für Sie richtige Entscheidung zu treffen. Auf unsere Fachkenntnis können Sie vertrauen.
Sie haben bereits einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet? Wir setzen uns für Sie ein.
Unsere Erfahrung zeigt, dass es auch Möglichkeiten gibt, gegen einen bereits unterzeichneten Aufhebungsvertrag vorzugehen. Auch in diesem Fall stehen wir an Ihrer Seite und prüfen, was zu tun ist, um Ihr Recht zu wahren.
Vereinbaren Sie mit einen persönlichen Gesprächstermin mit uns.
Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung und Vertretung Ihrer Interessen zur Verfügung.
Bitte keinen Aufhebungsvertrag
Von dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist aus Arbeitnehmersicht unbedingt abzuraten. >>
Aufhebungsvertrag geschlossen – Kann ich ihn anfechten?
Es kommt gar nicht so selten vor, dass Arbeitnehmer unbedacht Aufhebungsverträge abschließen. Die Quittung folgt dann prompt. >>