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Arbeitsrecht: Kündigung bei Internetnutzung?

Arbeitsrecht: Kündigung bei Internetnutzung?

Unter Umständen kann die Internetnutzung während der Arbeitszeit zu der Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Aber auch hier kommt es wieder auf den Einzelfall an.

Zunächst ist zu fragen, ob der Arbeitgeber die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit erlaubt hat oder nicht. Sofern der Arbeitgeber die Nutzung des Internets erlaubt hat, kann er dann natürlich bei einer Nutzung des Internets keine Kündigung aussprechen. Sofern jedoch die Nutzung des Internets nicht erlaubt ist, kann der Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf im Wesentlichen drei Fallgruppen stützen:

Zu prüfen ist zunächst, ob durch die private Nutzung des vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Internetanschlusses weitere Kosten entstanden sind. Da sich heutzutage überwiegend Flatrates durchgesetzt haben, ist diese Fallgruppe kaum noch von Belang.

Als zweite Fallgruppe ist zu prüfen, ob der Arbeitnehmer durch die Nutzung des Internets während der Arbeitszeit seine arbeitsvertraglichen Pflichten in größerem Umfang verletzt hat. Surft der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit beispielsweise pro Tag mehrere Stunden, ist dies evident und rechtfertigt in aller Regel die Kündigung. Salopp gesagt hat der Arbeitnehmer sich dann nicht ausreichend um seinen Arbeitsplatz gekümmert.

Als dritte Fallgruppe wird die Gefahr möglicher Störungen des Betriebssystems (Viren, Trojaner) gesehen sowie die mögliche Rufschädigung des Arbeitgebers bei strafbaren oder pornografischen Inhalten. Sofern der Arbeitgeber durch das Verhalten des Arbeitnehmers hierbei nicht unerheblichen Risiken ausgesetzt wird, ist eine Kündigung in aller Regel gerechtfertigt.

Sollte einer der vorgenannten drei Fallgruppen nicht vorliegen, kann in der Regel eine Kündigung wegen unberechtigter Internetnutzung vom Arbeitgeber nicht ausgesprochen werden. Dies ist eingehend zu prüfen. Selbst wenn eine der vorgenannten Fallgruppe bei Ihnen gegeben ist, ist noch nicht alles verloren, da stets die Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen sind. Sofern Sie daher eine Kündigung wegen unberechtigter Internetnutzung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, zögern Sie nicht und nehmen Sie mit unserem Sekretariat Kontakt auf. Wir prüfen gerne, ob ein Vorgehen gegen die Kündigung Aussicht auf Erfolg verspricht.