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Arbeitsrecht – Die Arbeitnehmerhaftung

Arbeitsrecht – Die Arbeitnehmerhaftung

Kann der Arbeitnehmer für von ihm verursachte Schäden während der Ausübung seiner Tätigkeit haftbar gemacht werden? Wenn ja, in welcher Höhe?

Kann der Arbeitnehmer für von ihm verursachte Schäden während der Ausübung seiner Tätigkeit haftbar gemacht werden? Wenn ja, in welcher Höhe?

In der Regel finden auch im Arbeitsrecht die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Anwendung. Dies wiederum hätte zur Folge, dass der Arbeitnehmer auch schon für Schäden haftet, die leicht fahrlässig verursacht wurden – sowohl im Außenverhältnis als auch gegenüber dem Arbeitgeber. Dies wird überwiegend als ungerecht erachtet und zwar aus zwei Gründen: Zum einen unterlaufen selbst dem sorgfältigsten Arbeitnehmer aus Fahrlässigkeit Fehler, denn jeder Mensch ist fehlbar. Mit solchen Fehlern muss also grundsätzlich gerechnet werden. Zum anderen bestimmt der Arbeitnehmer in gewisser Weise, welche Risiken der Arbeitnehmer zu tragen hat. Muss der Arbeitnehmer beispielsweise jeden Tag mit sehr teuren Arbeitsmitteln umgehen, wird ein Fehler zu deutlich teureren Folgeschäden führen als bei geringer wertigen Arbeitsmitteln.

Vor diesem Hintergrund hat die Rechtsprechung ein Haftungsmodell entwickelt, dass sich in drei Stufen gliedern lässt:

– Leichte Fahrlässigkeit: Hier haftet der Arbeitnehmer nicht.

– Mittlere Fahrlässigkeit: Hier wird die Haftung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach einer bestimmten Quote aufgeteilt.

– Grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz: Hier haftet der Arbeitnehmer voll, in der Regel aber beschränkt auf drei Bruttomonatslöhne. Ferner spielt bei der Haftung die bisher erlangte Vergütung des Arbeitnehmers eine Rolle.