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Arbeitsrecht: Alkohol am Arbeitsplatz, ist jetzt alles verloren?

Arbeitsrecht: Alkohol am Arbeitsplatz, ist jetzt alles verloren?

Oftmals kommt es vor, dass Arbeitnehmer alkoholisiert am Arbeitsplatz angetroffen werden und Arbeitgeber daraufhin eine Kündigung aussprechen. Sofern Sie hiervon betroffen sind, sollten Sie einen versierten Anwalt für Arbeitsrecht, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, aufsuchen. Hierfür stehen wir Ihnen mit unserem Anwaltsteam bestehend aus vier Rechtsanwälten für Arbeitsrecht jederzeit gerne zur Verfügung. Hintergrund ist nämlich, dass eine fristlose Kündigung wegen Alkohols für einen Arbeitgeber nur sehr schwer zu begründen ist. Zunächst einmal lässt die Rechtsprechung eine verhaltensbedingte Kündigung immer dann nicht zu, wenn eine Alkoholabhängigkeit besteht. In derartigen Fällen fehlt es an der Vorwerfbarkeit, da Alkoholismus als Krankheit angesehen wird. Das alkoholisierte Erscheinen am Arbeitsplatz kann dem Arbeitnehmer daher nicht zum Vorwurf gemacht werden, d.h. es kann hierauf keine verhaltensbedingte Kündigung gestützt werden. Aber selbst für den Fall, wenn der Arbeitnehmer einmal "einen über den Durst" trinkt, ist noch nicht alles verloren, da auch dann eine Kündigung in aller Regel wohl unwirksam sein dürfte. In derartigen Fällen ist wohl davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer zunächst einmal im Vorhinein wirksam abgemahnt werden muß.

Fazit: Bei einer Kündigung wegen Alkohol kommt es auf viele Einzelheiten an. Wir können Ihnen daher nur dringend raten, sich in die Beratung eines versierten Fachanwalts für Arbeitsrecht zu begeben. Hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.