iVerfügbar auch während der Corona Krise:Wir beraten und vertreten Sie auch online und telefonisch!
Jetzt kontaktieren!

Arbeit auf Abruf? Besser als ihr Ruf!

Arbeit auf Abruf? Besser als ihr Ruf!

Eine Arbeit auf Abruf hat für Arbeitnehmer oftmals nur Vorteile. Dies wissen viele Arbeitgeber nicht. In Arbeitsverträgen wird oftmals vereinbart, dass die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen ist. In derartigen Fällen spricht man von einer sogenannten Arbeit auf Abruf.

Eine Arbeit auf Abruf hat für Arbeitnehmer oftmals nur Vorteile. Dies wissen viele Arbeitgeber nicht. In Arbeitsverträgen wird oftmals vereinbart, dass die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen ist. In derartigen Fällen spricht man von einer sogenannten "Arbeit auf Abruf".

Viele Arbeitgeber machen jedoch den Fehler, die wöchentliche Arbeitszeit nicht konkret im Arbeitsvertrag festzulegen. Sofern eine Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von 10 Stunden als vereinbart. Dies kann für den Arbeitgeber zu erheblichen Problemen führen, insbesondere, wenn er mehrere Arbeitnehmer über Jahre hinweg unterhalb dieser 10-Stunden-Schwelle beschäftigt hat. Hintergrund ist nämlich, dass die Arbeitnehmer dann vom Arbeitgeber für mehrere Jahre nachträglich die Bezahlung nach einer 10-Stunden-Woche verlangen können. Sofern Sie daher einen Arbeitsvertrag haben, in dem eine Arbeit auf Abruf vereinbart ist, können wir Ihnen nur dringend empfehlen, einen versierten Anwalt, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, um sich umgehend beraten zu lassen, ob und welche Forderungen gestellt werden können.