Anwälte für Arbeitsrecht: Bitte nur gute Zeugnisse akzeptieren!
Nach Ansicht des Arbeitsgerichts Berlin muss ein schlechteres als ein gutes Zeugnis nicht akzeptiert werden. In dem entschiedenen Fall hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Zeugnis mit einer befriedigenden Gesamtbewertung erteilt. Hiergegen hat sich der Arbeitnehmer gewandt und Klage erhoben. Das Arbeitsgericht hat dem Arbeitnehmer Recht gegeben und den Arbeitgeber verurteilt, dem Arbeitnehmer ein gutes Zeugnis zu erteilen. Hintergrund ist, dass nach empirischen Erhebungen zwischenzeitlich fast 90 % aller Arbeitszeugnisse gut oder besser sind. Will dann der Arbeitgeber geltend machen, dass der Arbeitnehmer ein schlechteres als ein gutes oder sehr gutes Zeugnis verdient, muss er dies nachweisen. Da dies oftmals schwer bzw. fast unmöglich ist, führt dies in der Praxis dazu, dass Arbeitnehmer praktisch immer einen Anspruch auf ein gutes oder besseres Zeugnis haben und geltend machen können. Voraussetzung ist natürlich, dass sich die Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Berlin durchsetzt. Dies muss abgewartet werden.
Sind Sie von einem derartigen oder einem anderen arbeitsrechtlichen Problem betroffen, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie mit einem unserer Rechtsanwälte für Arbeitsrecht einen persönlichen Besprechungstermin.