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Antrag auf Schwerbehinderung bitte sofort stellen!

Antrag auf Schwerbehinderung bitte sofort stellen!

Bitte den Antrag auf Schwerbehinderung sofort stellen. Erst 3 Wochen nach der Antragstellung besteht der besondere Kündigungsschutz.

Antrag auf Schwerbehinderung sofort stellen

Ein Arbeitnehmer, der Anhaltspunkte dafür hat, dass er möglicherweise schwerbehindert ist, sollte einen Antrag auf Schwerbehinderung möglichst sofort stellen. Hintergrund ist nämlich, dass ab einem Grad der Schwerbehinderung ab 50 % ein sogenannter besonderer Kündigungsschutz besteht, d.h. der Arbeitgeber muss dann erst die Zustimmung des Integrationsamtes zur beabsichtigten Kündigung einholen. Allerdings entsteht dieser besondere Kündigungsschutz nicht sofort ab Antragstellung. Vielmehr muss der Antrag auf Schwerbehinderung spätestens drei Wochen vor dem Erhalt der Kündigung gestellt werden.

Kündigungsschutz erst nach 3 Wochen

Sofern Sie daher Anhaltspunkte für eine Schwerbehinderung haben und gleichzeitig die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses droht, sollten Sie möglichst unverzüglich einen entsprechenden Antrag auf Anerkennung Ihrer Schwerbehinderung stellen, um so zu erreichen, dass Ihnen nach Ablauf der Wartefrist von drei Wochen der besondere Schutz zukommt. Sollten Sie hierzu noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie mit einem unserer Anwälte für Arbeitsrecht einen persönlichen Besprechungstermin.