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Achtung: Wer aus der Kirche austritt, riskiert die Kündigung!

Achtung: Wer aus der Kirche austritt, riskiert die Kündigung!

Wer in einer kirchlichen Einrichtung beschäftigt ist und aus der Kirche austritt, riskiert die Kündigung. Wir meinen, keine zeitgemäße Entscheidung!

Bei Kirchenaustritt: Fristlose Kündigung

Wer in einer kirchlichen Einrichtung beschäftigt ist und aus der Kirche austritt, riskiert die Kündigung. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Hintergrund des Falles war, dass ein bereits seit längerem beschäftigter Arbeitnehmer im fortgeschrittenen Alter bei einer kirchlichen Einrichtung beschäftigt war und aus der Kirche austrat. Den Kirchenaustritt hat der betreffende Arbeitnehmer dann seinem Arbeitgeber mitgeteilt, der mit einer außerordentlichen, d.h. fristlosen Kündigung reagiert hat. Zu Recht, wie das Bundesarbeitsgericht zwischenzeitlich festgestellt hat. Wer in einer kirchlichen Einrichtung arbeite, müsse sich mit den Zielen der Kirche identifizieren. Ein Kirchenaustritt sei kontraproduktiv und zeige, dass der betreffende Arbeitnehmer nicht mehr mit den besonderen Zielen der Kirche einverstanden sei.

Keine zeitgemäße Entscheidung!

Wir meinen, dass diese Entscheidung nicht mehr zeitgemäß ist. Gleichwohl hat das Bundesarbeitsgericht so entschieden. Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung auch in Zukunft aufrechterhalten wird. Sofern Sie daher in einer kirchlichen Einrichtung arbeiten, sollten Sie sich überlegen, ob Sie tatsächlich aus der Kirche austreten. Dies kann nämlich zum Verlust des Arbeitsplatzes führen. Gerne beraten wir Sie. Vereinbaren Sie einfach mit einem unserer Rechtsanwälte für Arbeitsrecht einen persönlichen Besprechungstermin.