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Abfindung

Abfindung – Anwälte Arbeitsrecht Berlin

Wir verhandeln Ihre Abfindung – damit es sich für Sie auszahlt.

Eine Kündigung trifft den Arbeitnehmer hart. Frust und Wut bestimmen die Gemütslage. Eine Abfindungszahlung kann einen Ausgleich für den ungerechten Verlust des Arbeitsplatzes schaffen. Auf uns ist Verlass, wenn es darum geht, Ihnen nach einer Kündigung zu einer guten Abfindungszahlung zu verhelfen.

  • Mit Fachkompetenz vertreten wir Ihre Sache
  • Konsequent fordern wir Ihr Recht ein
  • Mit kühlem Kopf sorgen wir für optimale Konditionen

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Wir erstreiten eine möglichst hohe Abfindung

Wird gegen eine Kündigung geklagt, gerät der Arbeitgeber unter Druck. Verliert er den Kündigungsschutzprozess, der sich mitunter über Jahre hinziehen kann, muss er den Lohn nachzahlen. Die dann erzwungene ist ein weiterer Grund, warum Arbeitgeber eine Abfindungszahlung meist einem Prozess vorziehen. In den häufig harten Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über die Abfindungshöhe stehen wir zuverlässig an Ihrer Seite. Erfahrung, Sachkenntnis und Durchsetzungsfähigkeit sind die Stärken, mit deren Hilfe wir für Sie das Beste herausholen, wenn es in die Konfrontation mit Ihrem Arbeitgeber geht.

Ihnen liegt ein Abfindungsangebot vor? Wir machen mehr daraus.

Wenn Ihnen ein Angebot des Arbeitgebers vorliegt, ist das meistens noch lange nicht alles, was möglich ist. Selbst die Abfindung eines Sozialplans ist verhandelbar. Auch wenn eine hohe Abfindung den Verlust eines Arbeitsplatzes nicht aufwiegen kann, ist sie doch eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Einstieg in die Zukunft. Unsere Fachkenntnis stellt sicher, dass Ihnen nichts entgeht und Sie Ihre Möglichkeiten voll ausschöpfen können. Das ist garantiert: Wir machen das für Sie.

Vereinbaren Sie mit einen persönlichen Gesprächstermin mit uns.
Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung und Vertretung Ihrer Interessen zur Verfügung.

Kein Rücktritt vom Prozessvergleich!

Arbeitnehmer können in der Regel nicht von einem vor dem Arbeitsgericht geschlossenen Prozessvergleich zurücktreten. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung zum Aktenzeichen 2 AZR 42/11 festgestellt. >>


Wie weit geht die Macht des Gerichts?

Es ist üblich, dass Richter im Rahmen der Güteverhandlung oder auch zu späteren Verfahrenszeitpunkten Vorschläge für die gütliche Beendigung des Rechtsstreits unterbreiten. >>


Achtung: Entschädigungsansprüche verfristen!

Nach § 15 Abs. 4 AGG müssen Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz innerhalb einer Frist von zwei Wochen geltend gemacht werden. >>


Festsetzung der Abfindung durch das Arbeitsgericht?

Das Arbeitsgericht hat durchaus Möglichkeiten, eine Abfindung für den Arbeitnehmer festzusetzen, auch wenn dies tatsächlich die absolute Ausnahme darstellt. >>


Anspruch auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung?

In der Regel gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Eine Ausnahme hierzu ist jedoch § 1 a KSchG. >>


Steuerliche Optimierung von Abfindungen

Der Bundesfinanzhof hat festgestellt, dass es nicht gegen geltende Gesetze verstößt, sofern die Fälligkeit von Abfindungszahlungen hinausgezögert wird. >>


Leiharbeitnehmer haben einen Anspruch auf Abfindung!

Leiharbeitnehmer können unter gewissen Voraussetzungen gegenüber dem Entleiher einen Anspruch auf Abfindung geltend machen. >>


Abfindung für Schwerbehinderte?

Unter Umständen kann ein schwerbehinderter Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine Abfindung verlangen. Ein Arbeitgeber muss immer prüfen, ob eine freie Stelle nicht mit einem Schwerbehinderten besetzt werden kann. >>


Risiko Aufhebungsvertrag!

Ein Aufhebungsvertrag ist häufig nur für den Arbeitgeber von Vorteil. Sinn und Zweck eines Aufhebungsvertrages ist es, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und rechtssicher aufzuheben. Allerdings ergibt sich hierbei vor allem für den Arbeitnehmer das Risiko, stark benachteiligt zu werden:  >>


Klage auf Abfindung

Beim Erhalt einer Kündigung kann in aller Regel keine Klage auf Abfindung erhoben werden. >>