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Auch bei einer Befristung muss Kündigungsschutzklage erhoben werden!

Auch bei einer Befristung muss Kündigungsschutzklage erhoben werden!

Sofern während der Befristung des Arbeitsverhältnisses eine Kündigung ausgesprochen wird, muss auch in einem solchen Fall innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.

Sofern während der Befristung des Arbeitsverhältnisses eine Kündigung ausgesprochen wird, muss auch in einem solchen Fall innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.

Im Ausgangsfall hatte der Arbeitgeber vor dem Befristungsende das Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt. Grundsätzlich ist eine Kündigung während eines befristeten Arbeitsverhältnisses nicht möglich, was immer noch vielen Arbeitgebern bekannt zu sein scheint. Lediglich für den Fall, dass die Möglichkeit der Kündigung während der Befristung im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag vereinbart wurde, ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der Befristung überhaupt nur möglich. Im Ausgangsfall war jedoch weder im Arbeitsvertrag, noch in einem anwendbaren Tarifvertrag die Möglichkeit einer Kündigung vereinbart.

Für das Bundesarbeitsgericht galt es also zu entscheiden, ob gegen eine offensichtlich unwirksame Kündigung während eines befristeten Arbeitsverhältnisses überhaupt Klage erhoben werden muss, d.h. ob die dreiwöchige Frist des § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) einzuhalten ist. Im Ergebnis wurde dies vom Bundesarbeitsgericht bejaht, d.h. auch bei einer offensichtlich unwirksamen Kündigung während eines befristeten Arbeitsverhältnisses gilt die dreiwöchige Frist des § 4 KSchG. Auch vor dem Hintergrund dieses Urteils können wir daher nur jedem Arbeitnehmer raten, innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang die Kündigung von einem Rechtsanwalt, am besten von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen.