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Kündigung ohne Deutschkenntnisse?

Kündigung ohne Deutschkenntnisse?

Ein Arbeitnehmer riskiert ohne ausreichende Deutschkenntnisse seinen Arbeitsplatz. Dies hat zwischenzeitlich das Bundesarbeitsgericht entschieden.

In dem betreffenden Fall waren die Deutschkenntnisse des Arbeitnehmers so schlecht, dass er noch nicht einmal die schriftlichen Arbeitsanweisungen des Arbeitgebers lesen konnte. Hieraufhin hat der Arbeitgeber dann die Kündigung des Arbeitsverhältnisses erklärt. Der Arbeitnehmer hat dann gegen die Kündigung Klage erhoben und vorgetragen, dass er wegen seiner ethnischen Herkunft diskriminiert werde und die Kündigung wegen des Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgesetz unwirksam sei. Dies sahen die Richter des Bundesarbeitsgerichts allerdings anders und haben die Kündigung als gerechtfertigt angesehen. Nach der Ansicht des BAG war es dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar, den Arbeitnehmer weiterzubeschäftigen. Nach unserer Ansicht ist die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts richtig. Allerdings kann dies nur für solche Arbeitsverhältnisse gelten, in denen auch Deutschkenntnisse erforderlich sind. Gerne beraten wir Sie, sofern Sie in einem gleichgearteten Fall betroffen sind. Vereinbaren Sie mit einem unser drei Rechtsanwälte für Arbeitsrecht einen Besprechungstermin.