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Klage gegen jede Kündigung?

Klage gegen jede Kündigung?

In der Regel muss gegen jede Kündigung Klage erhoben werden, sofern der Arbeitgeber mehrere Kündigungen ausspricht.

Oftmals kommt es vor, dass Arbeitgeber nicht nur eine, sondern mehrere Kündigungen hintereinander aussprechen. Dann muss auch gegen jede einzelne Kündigung Klage erhoben werden. Hintergrund ist, dass in § 4 KSchG festgehalten ist, dass gegen jede Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden muss. Dies ist durchaus wörtlich zu nehmen, so dass gegen jede einzelne Kündigung vorgegangen werden muss, wenn und soweit der Arbeitgeber mehrere Kündigungen ausspricht.

Daher unser Tipp: Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie unverzüglich anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Unser Anwaltsteam, bestehend aus vier Rechtsanwälten für Arbeitsrecht, steht Ihnen für etwaige Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Sofern Sie daher eine Kündigung erhalten haben, zögern Sie nicht, mit uns einen Besprechungstermin zu vereinbaren.