Änderungskündigung – Fluch für den Arbeitgeber!
Änderungskündigungen sind für Arbeitgeber außerordentlich schwierig zu begründen. Diesem strategischen Vorteil sind sich Arbeitnehmer oftmals nicht bewusst.
Durch eine Änderungskündigung will der Arbeitgeber einzelne Bedingungen des Arbeitsverhältnisses zu Lasten des Arbeitnehmers ändern. Für eine Änderungskündigung gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen, wie für eine Beendigungskündigung, d.h. auch bei einer Änderungskündigung ist das Kündigungsschutzgesetz vollständig anwendbar. Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Entscheidungen eindeutig festgestellt, dass bei einer Änderungskündigung der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers als geschütztes Rechtsgut anzusehen ist, da er die wirtschaftliche Existenz des Arbeitnehmers bildet. Der Arbeitgeber darf in dieses geschützte Rechtsgut nur sehr behutsam eingreifen. Mit anderen Worten heißt dies, dass seitens der Gerichte etwaige Eingriffe durch den Arbeitgeber sehr kritisch gesehen werden. Eine Änderungskündigung ist demnach überhaupt nur möglich, sofern die Änderung der Arbeitsbedingungen durch den Arbeitnehmer billigenderweise hingenommen werden muss. Dies ist nur sehr selten der Fall, so dass in der Regel sehr gute Chancen bestehen, gegen eine Änderungskündigung anzugehen. In aller Regel lässt sich daher sagen, dass für einen Arbeitgeber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses leichter zu begründen ist, als die Änderung einzelner Arbeitsbedingungen.
Sollten Sie daher eine Änderungskündigung erhalten haben, können wir Ihnen nur dringend empfehlen, sich unverzüglich in die Beratung eines Rechtsanwalts, am besten eines Fachanwalts für Arbeitsrecht zu begeben. Gerne stehen wir Ihnen hierfür zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach mit einem unserer vier Rechtsanwälte für Arbeitsrecht einen Besprechungstermin.