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Änderungskündigung

Änderungskündigung – Anwälte Arbeitsrecht Berlin

Sie haben eine Änderungskündigung erhalten?

Auf die schnelle Hilfe unserer drei Rechtsanwälte für Arbeitsrecht können Sie sich verlassen Der Arbeitgeber spricht eine Änderungskündigung aus, wenn er den Inhalt des mit dem Arbeitnehmer geschlossenen Arbeitsvertrages einseitig ändern will. Eine Änderungskündigung ist mit fachanwaltlichem Beistand in aller Regel sehr gut beherrschbar. Vorausgesetzt alle Fristen werden eingehalten. Eine zeitnahe Beratung stellt sicher, dass Ihnen keine Nachteile entstehen. Zögern Sie nicht, sprechen Sie mit uns.

  • Wir kümmern uns unverzüglich um Ihr Anliegen
  • Wir analysieren Ihre persönliche Situation und beraten sie kompetent und zuverlässig
  • Wir setzen Ihre Ansprüche gegebenenfalls vor Gericht durch

Lassen Sie sich vom Arbeitgeber nicht alles gefallen, zeigen Sie mit unserem Beistand Stärke.

Die Änderungskündigung ist für den Arbeitgeber außerordentlich schwierig zu begründen. Da der Arbeitsplatz die wirtschaftliche und soziale Grundlage des Arbeitnehmers ist, sieht die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung den Arbeitsplatz und die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers als geschütztes Rechtsgut an. Dadurch sind der unternehmerischen Freiheit des Arbeitgebers Grenzen gesetzt. Die Arbeitsgerichte müssen also einen Ausgleich zwischen den Interessen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers herbeiführen. Die Erfahrung zeigt, dass die Arbeitsgerichte den Ausgleich überwiegend zu Lasten der Arbeitgeber herbeiführen und Änderungskündigungen oftmals als nicht wirksam ansehen.

Fachanwaltliche Beratung gibt Sicherheit. Gemeinsam gehen wir gegen die Änderungskündigung vor.

Zum einen sollte die Änderungskündigung unter dem Vorbehalt angenommen werden, dass die Änderungen der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt sind. Parallel dazu sollte Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden. Wichtig ist: die Fristen müssen unbedingt eingehalten werden. Beides muss spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung geschehen. Dieses Vorgehen ist für den Arbeitnehmer recht risikofrei. Stellt das Gericht fest, dass die Änderungskündigung zu Recht ausgesprochen wurde, ist die Änderungskündigung bereits unter diesem Vorbehalt angenommen worden, so dass das Arbeitsverhältnis automatisch zu den neuen Bedingungen der Änderungskündigung fortgesetzt wird. Stellt das Gericht aber fest, dass die Änderungskündigung rechtswidrig ausgesprochen wurde, d.h. sozial ungerechtfertigt ist, wird das alte Arbeitsverhältnis automatisch fortgesetzt.

Gern vertreten wir bei einer Änderungskündigung Ihre Interessen. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie möglichst zeitnah einen persönlichen Besprechungstermin mit einem unserer vier Rechtsanwälte für Arbeitsrecht.

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