iVerfügbar auch während der Corona Krise:Wir beraten und vertreten Sie auch online und telefonisch!
Jetzt kontaktieren!

Urlaub

Urlaub – Anwälte Arbeitsrecht Berlin

Ihr Recht auf Urlaub

Das Arbeitsrecht unterscheidet zwischen Erholungsurlaub, Sonderurlaub und Bildungsurlaub. Die beiden zuletzt genannten Urlaubsformen sind die Ausnahme und bedürfen einer konkreten Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Rechtsgrundlage für den Erholungsurlaub ist das Bundesurlaubsgesetz, in dem die Dauer des Mindesturlaubes festgelegt ist. Dieser beträgt im Kalenderjahr 24 Werktage, was bei einer Fünf-Tage-Arbeitswoche 20 Arbeitstagen entspricht. Ein Arbeitnehmer kann den Mindesturlaub erstmalig beanspruchen, wenn das Arbeitsverhältnis sechs Monate besteht. Gibt es an Ihrem Arbeitsplatz Konflikte um Ihren Urlaubsanspruch? Wir beantworten Ihre Fragen und beraten Sie gerne

  • Wir kümmern uns unverzüglich um Ihr Anliegen
  • Prüfen die Chancen Ihrer Forderungen
  • Wir treten für Ihr Recht ein und festigen Ihre Position gegenüber dem Arbeitgeber

Wann können Sie Urlaub nehmen?

Der Arbeitgeber muss bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen. Es sei denn, dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, stehen dazu im Konflikt. Ist der Urlaub gewährt, kann er durch den Arbeitgeber nicht mehr widerrufen werden. Auch betriebliche Gründe können nicht zu einer Widerrufsmöglichkeit führen. Der Arbeitgeber kann und muss sich auf Personalengpässe während der Urlaubszeit rechtzeitig einstellen. Eine Verlegung des Urlaubs kann daher nur einvernehmlich erfolgen. Arbeitnehmer müssen darauf achten, dass der Urlaub tatsächlich gewährt wird. Er verfällt, wenn er nicht bis zum 31. Dezember des jeweiligen Urlaubsjahres genommen wurde. Verweigert der Arbeitgeber die Gewährung aus betrieblichen Gründen, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit die Urlaubsgewährung vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen oder sich mit dem Arbeitgeber auf eine Urlaubsübertragung in das nächste Jahr zu einigen. Der Urlaub verfällt dann allerdings am 31. März endgültig.

Die Höhe des Urlaubentgeltes

Bei Angestellten, die ein monatliches Festgehalt beziehen, ist die Höhe des Urlaubsentgeltes unproblematisch. Bei unregelmäßig verdienenden Arbeitnehmern berechnet sich die Höhe aus dem in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt erzielten Arbeitsverdienst. Es handelt sich hierbei um den Gesamtverdienst inklusive aller Zulagen, die im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung bezahlt wurden. Zu unterscheiden hiervon ist das so genannte Urlaubsgeld. Eine aus Anlass des Urlaubs gezahlte betriebliche Sonderzuwendung. Die Zahlung des Urlaubsgeldes wird häufig mit einem Rückzahlungsvorbehalt belastet und ist in diesem Falle wie eine Gratifikation zu behandeln.

Vereinbaren Sie mit einem unserer Anwälte für Arbeitsrecht einen persönlichen Gesprächstermin, wenn es Konflikte über Ihren Urlaubsanspruch gibt. Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung bzw. Vertretung Ihrer Interessen zur Verfügung.

Nach fristloser Kündigung kann nicht unter Anrechnung des Urlaubs freigestellt werden!

Das LAG Hamm hat ein sehr interessantes Urteil erlassen. Im entschiedenen Fall hat der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer fristlos gekündigt und ihn danach vorsorglich unter Anrechnung seiner Urlaubsansprüche freigestellt. >>


Vorsicht: Urlaubsabgeltungsansprüche verfallen

Urlaubsabgeltungsansprüche sind in der Regel von tariflichen Ausschlussfristen erfasst. Dies wurde zwischenzeitlich vom Bundesarbeitsgericht entschieden. >>


Kündigungsschutz durch Urlaub?

Das LAG Berlin-Brandenburg hat kürzlich einen sehr interessanten Fall entschieden. Hintergrund war, dass die Probzeit des Arbeitnehmers noch nicht abgelaufen war, d.h. der Arbeitnehmer noch keinen Kündigungsschutz hatte. >>


Sind Urlaubsabgeltungsansprüche vererblich?

In der Regel sind Urlaubsabgeltungsansprüche nicht vererblich. Das BAG hat zuletzt einen sehr interessanten Fall zu entscheiden. >>


Tarifliche Ausschlussfristen und Urlaubsabgeltungsansprüche

Seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist es allgemein bekannt, dass Urlaubsansprüche auch während einer jahrelangen Arbeitsunfähigkeit entstehen und der Arbeitnehmer auch einen Anspruch hat, dass diese Urlaubsansprüche im Nachhinein abgegolten werden. >>


Krank im Urlaub? Keine Panik

Der gesetzliche Urlaubsanspruch wird grundsätzlich auch bei einer Krankheit im Urlaub nicht aufgebraucht, was sich § 9 Bundesurlaubsgesetz ergibt. Dies wissen viele Arbeitnehmer nicht. Nach § 9 Bundesurlaubsgesetz werden Zeiten, die durch eine entsprechende ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen, nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. >>


Berechnung des Urlaubsentgeltes bei Arbeitnehmerüberlassung

Urlaubsentgelt berechnet sich nach dem Durchnittsverdienst der letzten 13 Wochen >>


Nachgewährung des Urlaubs bei Krankheit

Die Einholung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Nachgewährung des Urlaubs ist unverzichtbar. >>


Fristlose Kündigung bei Selbstbeurlaubung

In der Regel ist eine fristlose Kündigung bei Selbstbeurlaubung rechtmäßig; nur im speziellen Ausnahmefall könnte eine Klage hiergegen ggf. erfolgreich sein. >>