Sozialplan
Kommt es zu einer Betriebsänderung wird in der Regel ein Interessenausgleich ausgehandelt und ein Sozialplan aufgestellt. Hierbei kommen dem Betriebsrat erhebliche Funktionen zu.
Ein Interessenausgleich stellt eine Regelung darüber dar, ob, wann und in welcher Form die vom Unternehmer geplante Betriebsänderung durchgeführt werden soll. Inhalt eines möglichen Interessenausgleiches können auch Maßnahmen zur Vermeidung von wirtschaftlichen Nachteilen der betreffenden Arbeitnehmer sein.
Kommt ein Interessenausgleich zu Stande, ist dieser schriftlich niederzulegen und vom Unternehmer und Betriebsrat zu unterschreiben. Mit diesem Beteiligungsrecht kann der Betriebsrat erheblichen Einfluss auf die beabsichtigte Betriebsänderung nehmen.
Hat die Betriebsänderung soziale Nachteile für die Arbeitnehmer zur Folge, so wird ein Sozialplan ausgehandelt, der in der Praxis vom Interessenausgleich häufig nicht sauber getrennt wird. Unter der Überschrift "Sozialplan" werden Regelungen verabredet, die rechtlich betrachtet eigentlich zum Interessenausgleich gehören oder die Betriebsparteien nennen ihr Dokument "Interessenausgleich" und regeln darin Abfindungen, was eigentlich eine typische Regelung eines Sozialplans wäre.
Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, welche dem Arbeitnehmer in Folge der geplanten Betriebsänderung entstehen.
Im Unterscheid zum Interessenausgleich kann eine Sozialplan durch den Betriebsrat erzwungen werden. Das Instrument des Betriebsrats hierzu ist die Anrufung der Einigungsstelle bei dem Arbeitsgericht.
In der Regel geht es bei dem Sozialplan um die Abfederung von betriebsbedingten Kündigungen. Hierzu stellt der Arbeitgeber für die Zahlung von Abfindungen Mittel zu Verfügung über die zunächst der Höhe nach mit dem Betriebsrat verhandelt wird.
Die Verwendung dieser Mittel wird dann im Einzelnen mit dem Betriebsrat abgestimmt und im Sozialplan schriftlich festgelegt. Inhalt ist regelmäßig, dass bei betriebsbedingten Kündigungen Arbeitnehmer Abfindungszahlungen angeboten werden, welche sich nach dem Gehalt und der Betriebszugehörigkeit sowie anderen Faktoren richten.
Bei dem Sozialplan handelt es sich um eine Betriebsvereinbarung, aus der der jeweilige Arbeitnehmer konkrete Rechte herleiten kann.
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