Rechtsanwalt Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Herr Rechtsanwalt Markus Witting, Jahrgang 1969, hat in Konstanz und München Rechtswissenschaften studiert. Bereits im Studium hat sich Herr Witting intensiv mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen auseinandergesetzt und belegte die entsprechenden arbeitsrechtlichen Wahlfächer.

Nach mehreren Auslandsaufenthalten mit Schwerpunkt im englischsprachigen Raum hat er im Jahr 1995 in München sein 1. Staatsexamen abgelegt.

Herr Rechtsanwalt Witting absolvierte in Berlin sein Referendariat und legte im Jahr 1997 sein 2. juristisches Staatsexamen beim Kammergericht zu Berlin mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht ab.

Seit 1997 ist Herr Rechtsanwalt Witting in Berlin als Rechtsanwalt tätig. Im Januar 2005 wurde Herrn Rechtsanwalt Witting die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht verliehen.

Herr Rechtsanwalt Witting beschäftigt sich bereits seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1997 fast ausschließlich mit Fragen des Arbeitrechtes.

Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Witting bundesweit als Seminarleiter auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt Herr Witting über umfangreiche Erfahrungen im Arbeitsrecht, insbesondere im Kündigungsschutzrecht, d.h. beim Aushandeln von Abfindungen oder beim Durchsetzen des Erhaltes des Arbeitsplatzes.


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